Hilde Mattheis, Mitglied des Deutschen Bundestages und Vorsitzende des Forums DL21, begrüßt das Urteil des EuGH zur Vorratsdatenspeicherung:
„Der Europäische Gerichtshof hat die EU-Richtlinie zur Vorratsdatenspeicherung für als nicht mit dem Europarecht vereinbar erklärt. Das ist eine gute und richtige Entscheidung. Mit dieser Entscheidung entfällt auch die Geschäftsgrundlage für die Einführung der Vorratsdatenspeicherung in Deutschland. Im Koalitionsvertrag heißt es: “Wir werden die EU-Richtlinie über den Abruf und die Nutzung von Telekommunikationsverbindungsdaten umsetzen. Dadurch vermeiden wir die Verhängung von Zwangsgeldern durch den EuGH“.
Da es diese Richtlinie nicht mehr gibt, kann es auch keine Umsetzungsnotwendigkeit dieser Richtlinie geben. Es zeigt sich auch, wie richtig die Entscheidung von Justizminister Heiko Maas war, die Entscheidung des Europäischen Gerichtshofs abzuwarten. Von der CSU wäre jetzt eigentlich eine Entschuldigung fällig, aber darauf wartet man wohl vergeblich.
Es wird sich zeigen – ob und wie überhaupt eine verfassungs- und europarechtskonforme Vorratsdatenspeicherung geschehen kann. Auch ist diese Entscheidung des EuGH ein wichtiger Schritt hin zur grundsätzlichen Ablehnung der Vorratsdatenspeicherung, wie es das Forum DL21 schon lange fordert.“