Berlin, 17.12.2014 – Anlässlich des heutigen Urteils des Bundesverfassungsgerichtes zur Erbschaftssteuer äußert sich die Bundestagsabgeordnete Hilde Mattheis, Vorsitzende des Forums Demokratische Linke – Die Linke in der SPD:
Das Bundesverfassungsgericht gibt mit dem heutigen Urteil dem Gesetzgeber einen klaren Auftrag: Die Erbschafts- und Schenkungssteuer muss reformiert werden. Wie die Stoßrichtung einer Reform aussehen muss, zeigt uns zum Beispiel der kürzlich erschienene OECD-Bericht, der belegt, dass die Einkommensungleichheit in Deutschland stetig zunimmt. Der Vermögenskonzentration bei einer kleinen Schicht am oberen Ende der Gesellschaft müssen wir eine höhere Besteuerung dieser Gruppe entgegensetzen. Denn das Verfassungsgericht hat klar gemacht: Starke Schultern brauchen keine Privilegien, sondern müssen mehr tragen als schwache Schultern. Das ist das grundlegende Prinzip von Verteilungsgerechtigkeit, die es zu stärken gilt.
Ich erwarte, dass die Bundesregierung eine Reform in diesem Sinne schnell anschiebt. Angesichts der Tatsache, dass die Erbschaftssteuer als Ländersteuer 2013 4,7 Milliarden Euro eingebracht hat, die Tabaksteuer für den Bund dagegen stolze 13,8 Milliarden Euro, ist eine Reform für die Länderhaushalte wichtig. Die Bundesländer brauchen eine verlässliche Finanzierung durch die Erbschaftssteuer, um auch angesichts der Schuldenbremse und gleichzeitigem Investitionsstau bei Ländern und Kommunen notwendige Investitionen in Bildung oder Infrastruktur anschieben zu können.