Das Verkehrsministerium hat die zivile Seenotrettung durch eine Änderung in der Schiffsicherheitsverordnung lahmgelegt. Bei der Änderung handelt es sich um eine Neuformulierung, die „Sport- und Freizeitzwecke“ zu „Sport- und Erholungszwecke“ geändert hat. Durch die Änderung müssen nun Boote, die weder beruflichen, noch Sport- und Erholungszwecken dienen, ab sofort ein Schiffsicherheitszeugnis vorlegen. Die DL21-Bundesvorsitzende und Bundestagsabgeordnete Hilde Mattheis äußert scharfe Kritik an Verfahrensart und Inhalt der Änderung:
„Die nun vollzogene Verordnungsänderung des Verkehrsministers Scheuer legt die deutsche Seenotrettung lahm.“, sagte Mattheis. „Die Änderung ist in zweierlei Hinsicht falsch und scharf zu kritisieren: Einerseits ist der Weg über eine Verordnungsänderung ein Manöver, um ohne Einbindung des Gesetzgebers zu agieren. Andererseits ist es alarmierend, wenn das Verkehrsministerium der Bundesrepublik Deutschland Maßnahmen ergreift, die die Arbeit der zivilen Seenotrettung blockieren.
Damit ergreift der Minister hier abseits der Öffentlichkeit ähnlich restriktive Maßnahmen wie Gegner der Seenotrettung in anderen europäischen Ländern. Das Ministerium sollte sich mehr dafür einsetzen, dass Menschenrechte gewahrt und Menschen in Not geholfen wird, anstatt am Parlament vorbei aktiv zivile Seenotrettung lahmzulegen. Die Verordnung muss daher umgehend zurückgenommen werden.“