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Gegen Legendenbildung: Blick in die Dokumente zur Kontroverse zwischen der griechischen Regierung und den drei Geberinstitutionen (EU, IWF. EZB)

Veröffentlicht am 6. Juli 2015

von Prof. Dr. Rudolf Hickel, Institut für Arbeit und Wirtschaft (IAW) der Universität Bremen

Martin Schulz und vor allem Vertreter der deutschen Regierung haben in vielen Interviews behauptet, weder Rentenkürzungen noch die Erhöhung der Mehr-wertsteuer sollten in Griechenland durchgesetzt werden. Diese Behauptungen halten einer Überprüfung der Dokumente (siehe unten) nicht Stand. Allerdings wird, wie oft von Kritikern behauptet, der ermäßigte Steuersatz von 6% auf pharmazeutische Produkte nach dem Vorschlag der Geberländer nicht erhöht. Der Vergleich der drei entscheidenden Positionspapiere (siehe unten) schafft Aufklärung

– Am Anfang steht ein überarbeiteter, aktuellster Vorschlag der drei Instituti-onen an die griechische Regierung.
– Dann haben die drei Geberinstitutionen den darauf vorgelegten Vorschlag der griechischen Regierung massiv verändert (auch durch Streichungen).
– Zum Vergleich steht am Ende der Vorschlag der griechischen Regierung.

Die Abfolge
1. Die griechische Regierung hat einige wichtige der ursprünglichen Forderungen der Gläubiger akzeptiert. Durch einige Kürzungen im Rentensystem und die Änderungen bei der Mehrwertsteuererhöhung ist Tsipras von den eigenen Wahlversprechen abgewichen.

2. Darauf haben die drei Institutionen wie folgt reagiert: Ungefähr die Hälfte des griechischen Vorschlags wurde gelöscht und durch neue Maßnahmen ersetzt. Danach soll die Mehrwertsteuer nicht nur 0,7% sondern 1% des Bruttoinlands-produkts erbringen. Es ist vorgesehen, die für den Tourismus und die Binnen-nachfrage wichtige Gastronomie künftig mit dem höchsten Steuersatz von 23% (anstatt 13%) zu belasten. Im Rentenbereich werden die phasenweise Einstel-lung der sog. solidarische Unterstützung (EKAS) gefordert und damit die Ren-ten gekürzt. Gefordert wird auch, die Mindestrente bis 2021 einzufrieren.

3. Abgesehen von diesen Änderungen ist im derzeit letzten Vorschlag der Insti-tutionen keine Änderung mehr vorgenommen worden. Da erklärt die Diskrepanz zum Vorschlag der griechischen Regierung vom Montag, dem 22. 6. 2015.

Das Fazit
Derzeit setzen die drei Institutionen trotz etlicher Zugeständnisse im Prinzip die seit 2010 als Gegenleistung für Finanzhilfen durchgesetzte Austeritätspolitik fort. Diese hat unbestreitbar zum Einbruch der Produktion um 25%, zum An-stieg der Arbeitslosigkeit auf über 25% (Jugendliche 50%) und zur steigenden Armutsquote geführt hat. Da die gesamtwirtschaftliche Produktion stark eingebrochen ist, hat der Anteil der Gesamtschulden am Bruttoinlandsprodukt auf über 180 % zugenommen.
Was Not tut

Drei Programmpunkte sollten in die Verhandlungen aufgenommen werden:

1. Die Kredite des IWF und der EZB, deren Rückzahlung aktuell zur Zahlungs-unfähigkeit führen würde, sollten durch den Rettungsfonds (ESM) übernommen werden und langfristig refinanziert werden.

3. Ein Sofortprogramm gegen Armut mit dem Schwerpunkt medizinischer Ver-sorgung sollte realisiert werden.

2. Gegenüber den bisherigen Finanzhilfen, die nahezu ausschließlich zur Ab-wicklung der Gläubigerforderungen genutzt werden, bedarf es des Einsatzes frischen Geldes zum Aufbau der Wirtschafts- und Infrastruktur.
Quellen:

Überarbeiteter und aktuellster Vorschlag der drei Institutionen an die griechische Regierung:

http://europa.eu/rapid/press-release_IP-15-5270_en.htm

Der am Mittwoch von IWF, EZB und EU-Kommission völlig veränderte Grie-chische Vorschlag von Montag [PDF – 291 KB];

http://blogs.ft.com/brusselsblog/files/2015/06/Greek-crediors.pdf

Der Vorschlag der griechischen Regierung (vom Montag, 22.06.2015) [PDF – 3.4 MB]

http://s.kathimerini.gr/resources/article-files/protasi–2.pdf