Das Forum Demokratische Linke 21 fordert Nachbesserungen bei Weiterbildungsgesetz-Entwurf
Gerade in Zeiten von Arbeitsplatz-Transformation und Personalmangel unterstützt das Forum DL21 die Initiative des Ministeriums für Arbeit und Soziales in Sachen Weiterbildung, sieht bei den Plänen aber noch deutlichen Verbesserungsbedarf.
DL21-Co-Vorsitzender Sebastian Roloff MdB: „Die beschriebenen Maßnahmen im Gesetzentwurf reichen nicht aus. Gerade die oft beschworene Ausbildungsgarantie entpuppt sich beim genauen Hinsehen eben nicht als Garantie. Im finalen Gesetz muss ein tatsächlicher Rechtsanspruch auf einen Ausbildungsplatz stehen. Als DL21 unterstützen wir hierbei Jusos und DGB bei der Forderung nach einer umlagefinanzierten Ausbildungsgarantie. Hier ist im Entwurf noch viel Luft nach oben.“
Qualifizierte Aus- und Weiterbildung ist eine zentrale Stellschraube zur Fachkräftesicherung. Diese sichert Wirtschaftsstandort, Arbeitsplätze und trägt zur Finanzierung der sozialen Sicherungssysteme bei.
Im Entwurf findet sich das Qualifizierungsgeld, das Unternehmen, in denen ein „nicht unerheblicher Teil der Belegschaft“ „strukturwandelbedingten Qualifizierungsbedarf“ betroffen ist, unterstützen soll – im Entwurf sind das 20 Prozent der Belegschaft.
DL21-Co-Vorsitzender Lino Leudesdorff: „Ein kollektives Instrument zur Weiterbildung in Unternehmen ist lange fällig. Bei den konkreten Fördervoraussetzungen besteht Nachbesserungsbedarf: Die Bedingung einer Betriebsvereinbarung oder eines betriebsbezogenen Tarifvertrags mag in der Industrie durchaus funktionieren, in kleinbetrieblich geprägten Handwerksbranchen braucht es hier im finalen Gesetz noch passgenaue Lösungen für branchenbezogene Tarifverträge. Ansonsten fürchten wir, dass das Qualifizierungsgeld in der derzeitigen Gestaltung kaum Anklang bei Unternehmen findet.“
Außerdem soll künftig eine bezahlte Bildungszeit für selbst-initiierte Weiterbildungen möglich sein.
DL21-Co-Vorsitzende Ülker Radziwill: „Wir finden Förderung selbst-initiierter Weiterbildung richtig. Statt der vorgesehenen maximalen Förderdauern von 12 Monaten (Vollzeit) bis 24 Monate (Teilzeit) halten wir eine Ausrichtung an der Länge einer konkreten Maßnahme jedoch für zielführender. So wären mithilfe der Bildungszeit berufliche Umstiege und Neuorientierungen leichter möglich.“