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„Die anstehende Reform der Grundsteuer ist eine gute und wichtige Gelegenheit, den Einstieg in die Vermögenssteuer vorzubereiten“

Veröffentlicht am 12. April 2018

P R E S S E M I T T E I L U N G

 

Bei der Reform der Grundsteuer Vermögenssteuer mitdenken.

Berlin, 04.04.2018 – Nach dem gestrigen Urteil des Bundesverfassungsgerichtes zur Grundsteuer erklärt die Bundestagsabgeordnete Hilde Mattheis, Vorsitzende des Forums Demokratische Linke – Die Linke in der SPD.

 „Das Bundesverfassungsgericht hat in seinem gestrigen Urteil verkündet, dass die seit über 50 Jahren nicht mehr angepassten Einheitswerte für Grundstücke völlig überholt seien und zu gravierenden Ungleichbehandlungen der Immobilienbesitzer führen. Der Gesetzgeber muss nun bis 2019 eine Neuregelung schaffen. Die alten Einheitswerte dürften längstens bis Ende 2024 angewandt werden.

„Diese anstehende Reform der Grundsteuer ist eine gute und wichtige Gelegenheit, den Einstieg in die Vermögenssteuer vorzubereiten“, so Hilde Mattheis.

Denn durch die Neubewertung aller Grundstücke und der darauf errichteten Immobilien wird eine wesentliche Grundlage für die Erhebung einer Vermögenssteuer geschaffen. Damit entfiele der bislang ständig vorgebrachte Ablehnungsgrund, dass die Einführung einer Vermögenssteuer ein unverhältnismäßig hoher Verwaltungsaufwand im Vergleich Steuerertrag sei.

Denn so wie die Reform der Grundsteuer einen wesentlichen Beitrag der Gemeindefinanzen leisten müsse, so könne die Vermögenssteuer die Länderhaushalte deutlich stärken.