von Hilde Mattheis
In der vergangenen Woche ist die Diskussion zum Handelsabkommen CETA neu aufgeflammt. Dabei geht es derzeit weniger darum, was in dem Abkommen steht, sondern wie abgestimmt werden soll. Das Wirtschaftsministerium schrieb nun, dass CETA vorläufig in Kraft treten kann, wenn der Rat und das Europäische Parlament zugestimmt haben. Danach würden die nationalen Parlamente abstimmen, um CETA endgültig zu verabschieden oder zurückzuweisen.
Laut Pressemeldungen gibt es jetzt auch parteiintern Diskussion, was ein vorläufiges Inkrafttreten bedeutet. Würden die besonders umstrittenen Investorenschutzregelungen bereits gelten, bevor ein nationales Parlament die Hand gehoben hat? Ist diese vorläufige Anwendung von CETA überhaupt möglich angesichts eines politisch zurecht höchst umstrittenen Handelsabkommens?
Zur Beantwortung dieser Fragen müssen wir folgendes feststellen: