Beitragsordnung des Forums Demokratische Linke 21 e.V.
Beschlossen auf der Mitgliederversammlung am 15. Mai 2011 im BVV-Saal im Rathaus Schöneberg
§1 Beitragspflicht
Jedes Mitglied verpflichtet sich durch die Beitrittserklärung dem Verein monatliche Beiträge zu entrichten.
§2 Mindestbeitrag und Beitragshöhe
Der Mindestbeitrag für Vereinsmitglieder mit geringem Einkommen beträgt 8 € monatlich.
Die Mitglieder gruppieren sich entsprechend ihres Einkommens in die Beitragstabelle ein:
- 9,00 €
- 24,00 € (gleichzeitig Mindestbeitrag für Landtagsabgeordnete)
- 49,00 € (gleichzeitig Mindestbeitrag für Bundestags- und Europaabgeordnete)
Für Parlamentarier*innen und Mitglieder mit Regierungsfunktion gelten folgende Konditionen:
- 25,00 € (Mindestbeitrag für Landtagsabgeordnete und Mitglieder von Landesregierungen) monatlich
- 50,00 € (Mindestbeitrag für Bundestags- und Europaabgeordnete sowie Mitglieder der Bundesregierung)
Für Mitglieder ohne Einkommen kann befristet für 12 bzw. 24 Monate ein reduzierter Mindestbetrag von 4 €/Monat gewährt werden. Diese Frist kann vom Vorstand auf Antrag verlängert werden.
§3 Bankeinzug
Die Zahlung der Beiträge erfolgt in der Regel im Bankeinzugsverfahren viertel- oder halbjährlich.
§4 Säumnis
Im Säumnisfall wird das Mitglied nach dreimonatigem Ausbleiben des Beitrages gemahnt. Nach einer dritten Mahnung kann der Vorstand zunächst das Ruhen der Mitgliedschaft und nach einem Jahr Säumnis den Ausschluss des Mitgliedes beschließen.
§5 Stundung
Auf Antrag kann der Vorstand die Stundung – im Falle sozialer Härten auch den Erlass der Beiträge für höchstens ein Jahr beschließen.
§6 Beitragsbescheinigung
Nach Ablauf des Geschäftsjahres erhält das Mitglied eine Bescheinigung über gezahlte Mitgliedsbeiträge. Dieses kann per Post oder per Mail erfolgen. Bevor der Versand via Mail erfolgt, bedarf es der Zustimmung des Mitglieds.
§7 Spendenbescheinigung
Nach Ablauf eines Geschäftsjahres erhalten Nichtmitglieder und Mitglieder eine Bescheinigung über entrichtete Spenden. Dieses kann per Post oder per Mail erfolgen. Bevor der Versand via Mail erfolgt, bedarf es der Zustimmung der*des Spender*in.