Keine Gundgsetzänderung zur Reform der Auftragsverwaltung Straße

Veröffentlicht am 13. Mai 2016

– von Michael Groß, MdB

  1. Eine Änderung des Grundgesetzes Art.90 wird abgelehnt.
  2. Für eine Reform der Auftragsverwaltung Straße sind gemeinsam mit den Ländern Vorschläge zu erarbeiten und umzusetzen. Basis sind die Arbeitsergebnisse der Bodewig-II-Kommission. Demnach erfolgt die Reform im System, nicht durch Systemwechsel. Jede Reform hat zudem im Einklang mit den Interessen der Beschäftigten der Auftragsverwaltung Straße zu erfolgen.
  3. Eine Privatisierung der Bundesfernstraßen wird abgelehnt, ebenso wie die Privatisierung von Finanzierung, Bau, Erhalt und Betrieb der Bundesfernstraßen.

Begründung

Zu 1.: Bisher sieht das Grundgesetz vor, dass die Länder Planung Bau, Sanierung und Betrieb der Bundesfernstraßen im Auftrag für den Bund übernehmen. Das entspricht dem bewährten Föderalismusprinzip. Das öffentliche Eigentum an den Straßen und die öffentliche, steuerfinanzierte Auftragsverwaltung schützen dabei unsere Daseinsvorsorge vor den Interessen der Finanzmärkte. Das haben die Mütter und Väter des Grundgesetzes mit Bedacht so geregelt. Die Bauindustrie und die Versicherungswirtschaft fordern gemeinsam, das jetzt über Bord zu werfen und drängen auf eine Grundgesetzänderung noch in dieser Legislaturperiode. Dem stellt sich die SPD entgegen. Unser Grundgesetz ist kein Spielball von Interessenpolitik!

Zu 2.: Die Straßen benötigen dringend zusätzliche Investitionen, der Bestand verfällt teilweise dramatisch. Dazu wurde im Verkehrsetat kurzfristig auch zusätzliches Geld bereitgestellt. Allerdings zielen aktuelle Vorschläge auf einen grundsätzlichen Systemwechsel der Auftragsverwaltung ab. Die Bodewig-Kommission hat aufgezeigt, dass ein solcher Prozess Investitionen nicht beschleunigen, sondern das ganze System lähmen würde. Vorgeschlagen wurde daher in einem 16:0-Beschluss der Länderverkehrsminister, die Reform im Rahmen des bestehenden Systems vorzunehmen. Das zusätzliche Geld muss zügig verbaut werden können, es darf nicht in einem Prozess blockiert werden, der nach der gemeinsamen Einschätzung der Bundesländer wenigstens noch 10 Jahre dauern würde!

Bei einem derart massiven Eingriff in die Auftragsverwaltung, wie ihn eine Grundgesetzänderung unweigerlich zur Folge hätte, wären wenigstens 18.000 Beschäftigte betroffen. Die Bahnreform und die misslungene Zentralisierung der Wasser- und Schiffahrtsverwaltung zeigen: Es werden im Zuge solcher Reformen Arbeitsplätze und Beschäftigungsstandards in großem Umfang gefährdet. Es ist daher unerlässlich, die Beschäftigten mit ihren spezifischen Interessen und Erfahrungen in den Prozess einzubeziehen.

Der Koalitionsvertrag sieht auch vor, dass für eine Reform der Auftragsverwaltung Straße Vorschläge gemeinsam mit den Ländern zu erarbeiten und umzusetzen sind. Bisher hat es jedoch keine gemeinsame Kommission oder Arbeitsgruppe dazu gegeben. Eine solche Reform kann jedoch nur erfolgreich sein, wenn sie die Beteiligten mitnimmt. Im Bundesfernstraßenbau werden die Interessen der Länder an vielen Stellen berührt. Mit einer Zentralisierung über die Länder hinweg wäre die bislang übergreifende Verkehrsplanung gefährdet. Das nachgelagerte Netz und die Fernstraßen dürfen nicht getrennt werden! Beim Bestandsnetz Straße handelt es sich nicht nur um die 13.000 km Autobahn und die 40.000 km Bundesfernstraßen, es kommen auch 87.000 km Landstraßen, 92.000 km Kreisstraßen und 450.000 km kommunale Straßen dazu. Diese Straßen funktionieren als ein Gesamtnetz, einzelne Straßentypen herauszulösen würde bestehende Synergien zerschlagen.

Zu 3.: Es ist ein Fehlanreiz, die benötigten Investitionsmittel durch den Einbezug von privatem Kapital zu beschaffen. Ein solches Vorgehen würde sehr teuer, so dass am Ende weniger statt mehr Gelder für Investitionen zur Verfügung stehen. Die Mehrkosten durch die private Finanzierung sind allein wegen der Zinsdifferenz der Kredite erheblich. Die Kredite bei Einbezug von privatem Kapital lägen außerhalb der regulären Haushalte.
Es bestünde dann die akute Gefahr, dass die deutschen Bundesfernstraßen als Sicherheiten für die Kredite der privaten Kapitalgeber dienen. Das wäre der Einstieg in die Privatisierung von Autobahnen und Bundesstraßen.